GBpsych ist per §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Pflicht für Unternehmen (NL/3433814679) Seit 2013 sind Unternehmen per Gesetz verpflichtet, eine „Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz“ (GBpsych) durchzuführen! Richtig ausgeführt dient sie u.a. der Reduktion von Krankheit und Demotivation sowie der Steigerung der Produktivität und der Arbeitgeberattraktivität. Der Gesetzgeber nimmt gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz sowohl… weiterlesen
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